Alle Preise sind zahlbar vor Ort in bar oder mit EC-Karte im Anschluss an die Behandlung.
Preise ab 1. Januar 2025
Traditionelle Chinesische Medizin
Akupunktur und Ohrakupunktur
Neuaufnahme / Erstgespräch vor der 1. Akupunktur | bis zu 60 Min. | 120 € |
Akupunktur im Anschluss an Erstgespräch | ca. 30 Min. | 40 € |
Folgesitzung inkl. Verlaufskontrolle | ca. 45-60 Min. | 70 € |
bei 2. Termin innerhalb der selben Woche | ca. 30 Min. | 50 € |
Ohrakupunktur Spezial* bei Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion 1. Termin | ca. 30 Min. | 50 € |
Ohrakupunktur Spezial* Folgetermin | ca. 15 Min. | 30 € |
* Diese Behandlung ist als Ergänzung bei Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion gedacht und folgt einem bestimmten Punktschema. Daher findet eine verkürzte Anamnese statt. Für eine individuelle Behandlung anderweitiger Beschwerden ist eine 60-minütige Erstanamnese zwingend notwendig.
Schröpfen (nach traditioneller chinesischer Medizin)
Trockenes Schröpfen | ca. 30 Min. | 50 € |
Blutiges Schröpfen | ca. 30 Min. | 55 € |
Massage + trockenes Schröpfen | ca. 60 Min. | 90 € |
Massage + blutiges Schröpfen | ca. 60 Min. | 95 € |
Gua Sha
Gua Sha als Einzelleistung | 20 € | |
Massage + Gua Sha Behandlung | ca. 60 Min. | 90 € |
Massagen
Massagen
Therapeutische Massagen | 30 Min. | 50 € |
(inkl. Schröpfmassage, Triggerpunkte, etc.) | 60 Min. | 90 € |
90 Min. | 120 € | |
Kräuterstempelmassage | 60 Min. | 115 € |
(Massage mit heißen Heilkräutern) | 90 Min. | 145 € |
Anti-Stress-Paket
Massage + Ohrakupunktur mit Dauernadeln | ca. 60 Min. | 95 € |
Bei Bedarf kann eine Rechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt werden.
Die Kosten für die Behandlung werden leider nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind Selbstzahlerleistungen. In einigen Fällen übernehmen private Versicherungen und Beihilfestellen die Kosten in individueller Höhe. Auch bei einer Übernahme sind die Kosten direkt im Anschluss an die Behandlung vom Patienten in voller Höhe zu entrichten. Anschließend kann die Rechnung für die Behandlung bei der Versicherung eingereicht werden.
Eine Abrechnung von ärztlichen Verodnungen kann leider ebenfalls nicht durch Heilpraktiker erfolgen.